Das Verkehrsrecht beinhaltet im Wesentlichen sämtliche rechtlichen Vorschriften, die den Personen- und Güterverkehr regeln.
Es steht in Zusammenhang mit Bereichen wie dem Strafrecht, dem Versicherungsrecht und dem Vertragsrecht.

Das Verkehrsrecht befasst sich mit Fragen rund um Bußgeldbescheide und -verfahren (z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen), Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, der Austausch mit Gutachtern, Fahrerflucht, Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr, Fahrverboten, der MPU und Fahranfängern.
Auch strafrechtliche Aspekte sowie die Abwicklung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland, einschließlich der Durchsetzung daraus resultierender Ansprüche (z. B. bei Personenschäden), spielen eine zentrale Rolle.

Wichtig: Geschädigte haben freie Wahl bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt und tragen keine Anwaltskosten!

Das bieten wir Ihnen:

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und begleite Sie bei der Unfallabwicklung. Dabei übernehme ich die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung sowie der des Unfallgegners (Versicherungsrecht). Nach Erhalt aller relevanten Unterlagen kümmere ich mich um die vollständige Abwicklung des Unfalls, prüfe Haftungsfragen, unterstütze Sie in Verfahren oder reiche Klagen in Ihrem Namen ein. Dabei orientiere ich mich stets an der geltenden Rechtsprechung.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung und Beratung bei der Abwicklung von Unfällen
  • Kommunikation mit der eigenen Versicherung oder der des Unfallgegners
  • Komplette Unfallregulierung im Auftrag des Mandanten

Ihr Ansprechpartner

Nick Flechtner

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht seit 2014.
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Rechtsberatung via E-Mail, telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Termine bitte nur nach Vereinbarung.