Das Arbeitsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und bindenden Vorschriften, die für Beschäftigte in einem abhängigen Arbeitsverhältnis gelten.

Beim Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht
beschreibt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während das Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Gewerkschaften
und Betriebs- oder Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite widerspiegelt.

Damit konzentrieren wir uns sowohl auf den Schutz von Arbeitnehmern als auch auf die Wahrung der rechtlichen Interessen von Arbeitgebern.

Das bieten wir Ihnen:

Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung und Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen, prüfen Arbeitszeugnisse, verhandeln Abfindungen und setzen Ihre Urlaubsansprüche nach Kündigungen durch. Außerdem kümmern wir uns um die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsvertrag.

Unsere Leistungen

  • Überprüfung und Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen
  • Prüfung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus dem Arbeitsvertrag
  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Verhandlung von Abfindungen und Kündigungen
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen nach Kündigungen
  • Beratung und Verteidigung bei Kündigungen

Ihr Ansprechpartner

Stefan Schanznig

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht seit 2003.
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Rechtsberatung via E-Mail, telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Termine bitte nur nach Vereinbarung.