Das Arbeitsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und bindenden Vorschriften, die für Beschäftigte in einem abhängigen Arbeitsverhältnis gelten.

Beim Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht
beschreibt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während das Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Gewerkschaften
und Betriebs- oder Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite widerspiegelt.

Damit konzentrieren wir uns sowohl auf den Schutz von Arbeitnehmern als auch auf die Wahrung der rechtlichen Interessen von Arbeitgebern.

Das bieten wir Ihnen:

Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung und Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen, prüfen Arbeitszeugnisse, verhandeln Abfindungen und setzen Ihre Urlaubsansprüche nach Kündigungen durch. Außerdem kümmern wir uns um die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsvertrag.

Unsere Leistungen

  • Überprüfung und Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen
  • Prüfung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus dem Arbeitsvertrag
  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Verhandlung von Abfindungen und Kündigungen
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen nach Kündigungen
  • Beratung und Verteidigung bei Kündigungen

Ihre Ansprechpartner

Bianka Schweneker

Bianka Schweneker

Büroleiterin Anwaltsbereich
Sachbearbeiterin für Familienrecht


Telefon: 04271-95 39 662
Stefan Schanznig

Stefan Schanznig

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013
Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht
Notar

Telefon: 04271-95 39 661

Termine bitte nur nach vorheriger Vereinbarung.