Das Familienrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie betreffen, wie Ehe, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Es regelt die Rechte und Pflichten der Familienmitglieder.

Das bieten wir Ihnen:

Wir unterstützen Sie umfassend von der ersten Überlegung einer Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen schnell rechtliche Klarheit zu verschaffen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl praktisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie den Unterhalt nichtehelicher Partner. Fragen zu Zugewinn, Vermögensaufteilung und dem Verbleib gemeinsamer Immobilien werden ebenfalls geklärt. So schaffen wir transparente wirtschaftliche Verhältnisse, auch bei eingebrachtem Vermögen, Schenkungen oder gemeinsamen Schulden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, doch wir vertreten Ihre Interessen auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Bei Trennungen, die Kinder betreffen, arbeiten wir daran, schnell tragfähige Vereinbarungen zu finden, die das Wohl der Kinder sichern und eine Grundlage für langfristige Absprachen schaffen.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu Elternunterhalt und Betreuung, insbesondere wenn es um die Unterbringung der Eltern in Pflegeheimen geht und Kinder finanziell in die Pflicht genommen werden.

Unsere Leistung

  • Ehescheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Fertigung/Überprüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung bzw. – anerkennung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Beratung bei Adoption
  • Beratung zu Betreuung und Elternunterhalt

Ihr Ansprechpartner

Bianka Schweneker

Sachbearbeiterin für Familienrecht seit 2005.
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Rechtsberatung via E-Mail, telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Termine bitte nur nach Vereinbarung.